
28. März 2012
Anpassung des Steuergesetzes BL an Bundesrecht
Die Handelskammer beider Basel unterstützt die vorliegenden Anpassungen des Steuergesetzes. Insbesondere ist zu begrüssen, dass die Gesetzesvorlage nebst den sechs aus dem Bundesrecht zwingend zu übernehmenden Anpassungen, vier weiterführende, vom Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) losgelöste Reformpunkte beinhaltet.
Zur Vernehmlassungsvorlage
Anpassung des Steuergesetzes vom 7. Februar 1974 an die harmonisierungsrechtlichen Vorgaben des Bundes und neuer Tarif für Kapitalleistungen aus Vorsorge
Betreffend Vorlage
Die Handelskammer begrüsst, dass der Regierungsrat ihrer im Positionspapier „Die steuerliche Belastung im Kanton Basel-Landschaft zehrt an der Substanz“ geäusserten Aufforderung, den maximalen Steuersatz für Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge zu senken, nun nachkommt. Mit der vorgesehenen Einführung des methodisch einfacheren und besser nachvollziehbaren Steuertarifs, der Ablösung des bisherigen Rentensatzmodells sowie der Senkung der Steuerbelastung bei grösseren Kapitalleistungen auf maximal 4.5% werden die diesbezüglichen Erwartungen der Wirtschaft erfüllt.
Die Senkung der Maximalbelastung bei Kapitalbezug aus der Altersvorsorge kommt zum richtigen Zeitpunkt. Es gibt Anzeichen, dass der Umwandlungssatz künftig weiter sinken wird. Damit werden Kapitalauszahlungen sowohl für die Pensionskassen als auch die Versicherten interessanter, womit der Anteil der Kapitalbezüge aus der beruflichen Vorsorge in Zukunft steigen dürfte. Es ist also höchste Zeit, dass der Kanton Basel-Landschaft mit der entsprechenden Gesetzesanpassung auch für höhere Kapitalleistungen wettbewerbsfähig wird. Ohne diese Reform wird sich die Problematik der abwandernden Topverdiener, die sich vom Erwerbsleben zurückziehen und sich eine hohe Kapitalleistung aus der beruflichen Vorsorge auszahlen lassen, in Zukunft weiter verschärfen.
Aufgrund des aktuellen Sparpakets ist jedoch zu erwarten, dass eine Vorlage zur Steuersenkung nicht ohne weiteres akzeptiert wird. Die befürwortende Argumentation ist entsprechend wichtig. Die Handelskammer empfiehlt daher, in der Landratsvorlage nebst der unumstösslichen Tatsache, dass mit diesem Reformpunkt die Steuereinnahmen erhöht werden können, auch den oben ausgeführten Umstand des sinkenden Umwandlungssatzes aufzunehmen.
Betreffend nicht vorgesehene Massnahmen
Die Reform der Besteuerung für den Kapitalbezug aus der Altersvorsorge ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Trotzdem besteht weiterhin dringenden Handlungsbedarf bei der Einkommens- und Vermögenssteuer. Nach wie vor zählt das Baselbiet hier zu den Kantonen mit einer hohen Belastung. Dies gilt im Besonderen bei der Besteuerung hoher Einkommen und Vermögen.
Dementsprechend gilt es, die im Regierungsprogramm 2012-2015 zum zweiten Mal in Folge angekündigte Revision der Vermögens- und Einkommenssteuer jetzt effektiv in Angriff zu nehmen und möglichst zeitnah an den Landrat zu überweisen. Denn beim Standortentscheid von Unternehmen ist nicht nur die Unternehmenssteuerbelastung, sondern die Gesamtbelastung durch sämtliche Steuern massgebend. So wird auch die Einkommens- und Vermögenssteuer für die Mitarbeitenden, insbesondere für Mitarbeitende in Kaderpositionen, berücksichtigt.
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